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Stornieren
Wenn Sie eine Rechnung stornieren, werden - die enthaltenen Rechnungspositionen in den Status -freigegeben- gesetzt - Gutschriftspositionen in Höhe des Rechnungsbetrags werden angelegt: Hier können Sie auswählen ob eine Gutschrift in Höhe des gesamten Rechnungsbetrags (je Projektanteil) angelegt werden soll oder ob je Rechnungsposition eine Gutschriftsposition angelegt werden soll. Als Administrator oder Controller (ggf. auch als Abteilungsleiter bei Verwendung des ZEP-Moduls „Abteilungen“) können Sie Rechnungen in ZEP stornieren. Um eine Rechnung zu stornieren gehen Sie auf den Untermenüpunkt Stornieren der Rechnung und klicken Sie [ Stornieren ]. Eine stornierte Rechnung ist weiterhin mit all Ihren Rechnungspositionen als Rechnung mit dem Status „storniert“ in ZEP gespeichert, die Rechnungsnummer bleibt erhalten und kann nicht erneut vergeben werden. Wenn Sie eine Rechnung storniert haben, werden die mit dieser Rechnung abgerechneten Rechnungspositionen dupliziert. D.h. die Rechnungspositionen sind jetzt noch einmal im Status „freigegeben“ vorhanden. Zudem wird eine weitere Festpreis-Rechnungsposition, die den Gutschriftsbetrag enthält angelegt (entweder eine für den gesamten Rechnungsbetrag je Projektanteil oder eine je Rechnungsposition). Beispiel: Es wurde eine Aufwandsrechnung mit drei Positionen erstellt, der Rechnungsbetrag war 125,00. Der Kunde beschwert sich über eine Falschbuchung. Die Rechnung wird storniert . Um die Falschbuchung zu korrigieren, müssen Sie bei der zugehörigen Rechnungsposition die Freigabe entfernen, um die Sperre der Buchung zu entfernen. Anschließend korrigieren Sie die Falschbuchung. Dann geben Sie die Rechnungsposition wieder frei. Jetzt können Sie die insgesamt 4 Rechnungspositionen erneut abrechnen. Die Beträge der Aufwands-Rechnungspositionen werden neu berechnet. Dazu kommt der Gutschriftsbetrag für die stornierte Rechnung. Ob Sie die Gutschrift in einer eigenen Rechnung oder gemeinsam mit den anderen Rechnungspositionen abrechnen, bleibt Ihnen überlassen. |