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Löschen
Normalerweise löscht man keine Rechnungen, sondern storniert oder korrigiert. Jedoch, wenn Sie eine Rechnung fehlerhaft erstellt wurde, aber noch nicht an den Kunden versendet wurde, und auch sonst noch keine „Spuren“ hinterlassen hat, ist es für Sie oft einfacher, die Rechnung zu löschen und ggf. erneut zu erstellen. Wenn Sie eine Rechnung löschen, werden - die enthaltenen Rechnungspositionen in den Status -freigegeben- gesetzt - die Rechnung und das Rechnungsdokument gelöscht. Die Rechnungsnummer ist wieder „frei“. Wenn es die letzte Nummer im System war, schlägt ZEP sie bei der nächsten Abrechnung wieder vor. Wenn es jedoch bereits weitere anschließende Rechnungen gab, müssen Sie diese „Lücke“ bei den Rechnungsnummern selbst schließen. Notieren Sie sich die gelöschte Rechnungsnummer, damit Sie sie bei einer neuen Rechnung wiederverwenden können. Wenn bereits Zahlungseingänge dokumentiert sind können Sie die Rechnung nicht löschen. Wenn keine Zahlungseingänge dokumentiert wurden, können Sie die Rechnung über den Link [ Löschen ] löschen. Alle gültigen Positionen der gelöschten Rechnung werden automatisch in die Tabelle Rechnungspositionen mit dem Status „freigegeben“ wieder eingetragen. Nun können Sie Ihre Änderungen vornehmen (ggf. entfernen Sie die Freigabe, um auch gebuchte Zeiten/Belege ändern zu dürfen) und rechnen die Rechnungspositionen erneut ab. |
Wenn Sie eine Rechnung löschen, werden
- die enthaltenen Rechnungspositionen in den Status -freigegeben- gesetzt
- die Rechnung und das Rechnungsdokument gelöscht
Notieren Sie sich die gelöschte Rechnungsnummer, damit Sie sie bei einer neuen Rechnung wiederverwenden können.