Wenn Sie Kunden haben, die Ihnen für Ihre erbrachten Leistungen eine Gutschrift ausstellt, können Sie dies in ZEP auch abbilden. Die Gutschrift des Kunden ersetzt abrechnungstechnisch die Rechnung von Ihnen an den Kunden.
Abrechnungsverfahren
Stellen Sie ein, nach welchem Verfahren Sie mit diesem Kunden abrechnen:
Rechnung
Sie stellen dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Eingangsgutschrift
Das Gutschriftverfahren dreht die Rechnungsstellung um, indem der Kunde den Rechnungsbetrag in Form einer Gutschrift gegenüber Ihnen, dem Leistungserbringer, ausstellt. Sie können dieses Verfahren in ZEP abbilden in dem Sie die Gutschrift des Kunden als Eingangsgutschrift erfassen.
Die grundlegende Vorgehensweise im Gutschriftverfahren ist genau gleich wie bei der Rechnungsstellung, Rechnungspositionen können geplant und freigegeben werden. Eine freigegebene Rechnungsposition kann nicht abgerechnet werden, es wird keine Rechnung (bzw. Rechnungsdokument) erstellt. Wenn Sie die Eingangsgutschrift vom Kunden erhalten, können Sie für die freigegebenen Rechnungspositionen eine Eingangsgutschrift erfassen. Eingangsgutschriften sind gekennzeichnet durch einen eigenen Präfix in der (Rechnungs-)Nummer.
Als Titel wird die Referenz als Eingabefeld angezeigt, wo Sie die externe Gutschriftsnummer eintragen können.
Die Eingangsgutschrift-Datei kann bei der Anlage direkt gewählt sowie später auch unter hinzugefügt werden, ohne die Rechnung korrigieren zu müssen.
Die Korrektur kann weiterhin verwendet werden um Rechnungspositionen anzupassen, Zeiten umzubuchen usw.
Bei jeder Änderung der Datei, wird eine neue Rechnungsversion gespeichert und in der Historie angezeigt.
Automatisierte Rechnungsstellung
Geben Sie an, ob Sie für diesen Kunden eine automatisierte Rechnungsstellung haben möchten. D.h. freigegebene Rechnungspositionen werden in einem automatisierten Ablauf abgerechnet. Optional können Sie angeben, ob bei Zahlung per Lastschrift mit der Rechnung auch gleich ein automatischer Eintrag in der Zahlungsdokumentation erfolgen soll.
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