Reisezeiten erfassen (ab ZEP Compact Reisekostenabrechnung)

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Reisezeiten erfassen (ab ZEP Compact Reisekostenabrechnung)

Reisezeiten erfassen

Reisezeiten sind Projektzeiten mit einigen zusätzlichen Daten. Sie werden deshalb über die gleiche Seite wie alle Projektzeiten erfasst. Erst wenn Sie die Reisetätigkeit, i.A. „re“, einstellen, ändert sich die Seite und Sie haben neben den Eingabefeldern für die „normale“ Projektzeit die zusätzlichen Eingabefelder für die speziellen Reisedaten.

 

Nachdem die Reisetätigkeit eingestellt wurde, werden die Eingabefelder  für die Reise angezeigt. Die Reisetätigkeit steht neben der Bezeichung „Tätigkeit“ zur Auswahl bereit, oder kann über das Dropdown-Feld ausgewählt werden.  

Der Arbeitsort ist entscheidend für die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen für Geschäftsreisen. Die Reise zu einem Arbeitsort, der nicht die "erste Tätigkeitsstätte" ist und zurück gehört auch zur erstattungsberechtigten Zeit.

Wenn Sie als Tätigkeit die Reisetätigkeit angegeben haben, ist für den Arbeitsort zwingend eine andere Auswahl als - erste Tätigkeitsstätte-  erforderlich.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in ZEP eine Pausenregelung verwenden, werden Reisezeiten, die nicht auf ein Fahrzeug gebucht werden (z.B. Reise mit Flugzeug oder Bahn oder als Mitfahrer, also passive Reisezeiten) als Pausenzeiten im Sinne der Pausenregelung angesehen, d.h. solche Reisezeiten werden nicht zur Arbeitszeit gezählt! Diese Reisezeiten werden in den entsprechenden Auswertungen (Pausenauswertung, ggf. Monatsendeauswertung) von der Arbeitszeit abgezogen und als Pause im Sinne der Pausenregelung aufgeführt. Sie werden aber nicht von Ihren Arbeitsstunden abgezogen (Sie sind Arbeitszeit im Sinne von überstundenrelevant)!
Reisezeiten in einem Fahrzeug (z.B. Auto) werden nicht als Pausen im Sinne der Pausenregelung angesehen, da ZEP davon ausgeht, dass Sie selbst gefahren sind und somit keine "Pause" dabei machen können. Es handelt sich um aktive Reisezeiten.
Für Österreich gilt: "Bei der aktiven Reisezeit beträgt die Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit maximal 12 Stunden, wenn die Arbeitsleistung durch angeordnetes Lenken eines Fahrzeugs erbracht wird sofern dies nicht die Haupttätigkeit des Arbeitnehmers darstellt." Dies können Sie unter Administration>Stammdaten>Pausenregelung einstellen.


Arbeitsort


Ort projektrelevant


Reisetätigkeit