Projektzeiten

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Projektzeiten

Pausenregelung


Berechnungsverfahren für fehlende Pausen


Mindestpause


Feste Pause


Kernarbeitszeit


Mailvorlagen

 

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben zur Pausenregelung beachten oder auch erzwingen möchten, können Sie dies hier in ZEP hinterlegen. Zusätzlich können Sie innerhalb einer Pausenregelung auch eine "Kernarbeitszeit" definieren. Wenn Sie keine Pausenregelung in ZEP möchten (d.h. die Mitarbeiter sind selbst für die korrekte Erfassung ihrer Pausen zuständig) beachten Sie diesen Punkt nicht weiter.

Was sind Pausen?
In ZEP werden nicht bebuchte Zeiträume zwischen zwei Zeiteinträgen als Pause angesehen.
Zusätzlich gelten Reisezeiten, die nicht auf ein Fahrzeug gebucht werden (z.B. Reise mit Flugzeug oder Bahn oder als Mitfahrer), sog. passive Reisezeiten als Pausenzeiten im Sinne der Pausenregelung, d.h. solche passiven Reisezeiten werden (in bestimmten Auswertungen) nicht zur Arbeitszeit gezählt! Diese Reisezeiten werden in den entsprechenden Auswertungen von der Arbeitszeit abgezogen und als Pause im Sinne der Pausenregelung aufgeführt.

Bitte beachten Sie: Diese Reisezeiten werden aber nicht von Ihren Arbeitsstunden abgezogen (Sie sind Arbeitszeit im Sinne von überstundenrelevant)!
Reisezeiten in einem Fahrzeug (z.B. Auto), sog. aktive Reisezeiten werden nicht als Pausen im Sinne der Pausenregelung angesehen, da ZEP davon ausgeht, dass Sie selbst gefahren sind und somit keine "Pause" dabei machen können. In Österreich gilt die Regelung "Bei der aktiven Reisezeit beträgt die Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit maximal 12 Stunden, wenn die Arbeitsleistung durch angeordnetes Lenken eines Fahrzeugs erbracht wird sofern dies nicht die Haupttätigkeit des Arbeitnehmers darstellt." D.h. Hier darf ein Mitarbeiter zusätzliche Stunden Arbeiten.

Pausenregelung anlegen
Hier Legen Sie eine Pausenregelung für Ihr Unternehmen an (oder mehrere). Bereits angelegt ist die Pausenregelung "Standard", in der die "Mindestpausen" nach § 4 ArbZG eingetragen sind.

Möchten Sie eine neue Pausenregelung anlegen, klicken Sie auf den Link "Neue Pausenregelung anlegen" , geben einen Namen ein und speichern.
Geben Sie an, ab welchem Datum (Tag.Monat.Jahr) die Pausenregelung gültig ist (für neue Gültigkeitszeit anlegen).
Sie können wählen, ob es bei Ihnen eine eine Mindestruhezeit geben soll. Damit ist die Zeitspanne zwischen zwei Arbeitstagen gemeint.

Wenn Sie Keine Mindestruhezeit angeben, müssen Sie nur die maximale Arbeitszeit pro Tag im Sinne der Pausenregelung in Stunden angeben, ggf. tragen Sie noch die zusätzlichen Stunden bei aktiven Reisezeiten ein.

Wenn Sie eine Mindestruhezeit angeben, geben Sie eine Mindestruhezeit im Sinne der Pausenregelung in Stunden an, dies ist die Zeitspanne, die mindestens zwischen zwei "Arbeitstagen" oder auch "Schichten" liegen muss. Geben Sie ebenfalls die maximale Arbeitszeit pro Tag im Sinne der Pausenregelung in Stunden an, ggf. tragen Sie noch die zusätzlichen Stunden bei aktiven Reisezeiten ein.