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Urlaubsanspruch der Mitarbeiter

Im Menüpunkt Beschäftigungszeiträume eines ausgewählten Mitarbeiters können Sie den Urlaubsanspruch eintragen. Ganz grundsätzlich bilden Sie in ZEP die Vereinbarungen über die Arbeitszeiten (Regelarbeitszeit) und die Urlaubszeiten Ihrer Mitarbeiter so ab, wie es in den entsprechenden Arbeitsverträgen festgelegt ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Urlaubsanspruch einzutragen: Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum oder Urlaubsanspruch pro Jahr.

Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum
Sinnvoll, wenn der Beschäftigungszeitraum durch ein Austrittsdatum befristet ist und dieser Zeitraum weniger als ein Jahr umfasst.

Urlaubsanspruch pro Jahr
Vertraglich geregelte Urlaubstage pro Jahr.

Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum

Diese Angabe ist sinnvoll, wenn der Beschäftigungszeitraum durch ein Austrittsdatum befristet ist und dieser Zeitraum weniger als ein Jahr umfasst.

Sie können können beliebig Beschäftigungszeiträume mit einem jeweiligen Urlaub in diesem Zeitraum anlegen.


Voreinstellung Urlaubstage / Fehltage


Urlaubsanspruch pro Jahr

Geben Sie den vertraglich geregelten jährlichen Urlaubsanspruch des Mitarbeiters hier ein.

Bitte beachten Sie:
Wenn der Zeitraum keine ganzen Jahre enthält, also mitten im Jahr beginnt oder mitten im Jahr endet berechnet ZEP den Jahresurlaub umgerechnet auf die Monate des Beschäftigungszeitraums.

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat einen Beschäftigungsbegin zum 1.8.2020 und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. ZEP berechnet jetzt anteilig für die Monate August- Dezember (bzw. bis zu dem Monat, der lt. Einstellung in Administration>Einstellungen>Überstunden, Fehlzeiten und Urlaub das Geschäftsjahr beendet)
30:12x5 -> 12,5 Urlaubstage für das Jahr 2020.
Meistens ist der Beschäftigungszeitraum ab einem Monatsersten bis zu einem Monatsletzten. Ist dies nicht der Fall (z.B. Eintritt zum 15.eines Monats) , rechnet ZEP trotzdem für jeden angefangenen Monat den ganzen Monatsanspruch.
Wenn Sie hier einen anderen Urlaubsanspruch eingeben wollen,  geben Sie beim Beschäftigungszeitraum auch ein Austrittsdatum, z.B. 15.08.2020-31.12.2020, an und dann einen Urlaubsanspruch von 11,25 in diesem Zeitraum.  Definieren Sie dann einen weiteren Beschäftigungszeitraum 1.1.2021 - bis unbefristet und einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr.

Wenn Sie unter Administration>Einstellungen angegeben haben, dass der Urlaubsanspruch immer zu einem bestimmten Datum zugeordnet wird, können Sie das Datum taggenau festlegen.

Urlaubsanspruch für Mitarbeiter, die Teilzeit arbeiten
Für Mitarbeiter die Teilzeit arbeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Urlaubsanspruch in ZEP abzubilden:
Ganz grundsätzlich bilden Sie in ZEP die Vereinbarungen über die Arbeitszeiten (Regelarbeitszeit) und die Urlaubszeiten Ihrer Mitarbeiter so ab, wie es in den entsprechenden Arbeitsverträgen festgelegt ist.
Am einfachsten ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs, wenn Sie von den Arbeitstagen pro Woche ausgehen, dabei ist es egal, wie hoch die jeweilige Regelarbeitszeit ist.

Beispiele für Urlaubsanspruch 30 Tage pro Jahr:

Regelarbeitszeit an 5 Tagen/Woche
Urlaubsanspruch: 30 Tage

Regelarbeitszeit an 3 Tagen/Woche
Urlaubsanspruch: 3/5 von 30-> 18 Tage

Regelarbeitszeit an 4 Tagen/Woche
Urlaubsanspruch:  4/5 von 30-> 24 Tage

Urlaubsanspruch für Mitarbeiter, die unterschiedliche Regelarbeitszeiten haben
hier ist die Einstellung umrechnen gemäß Regelarbeitszeit/Vollzeit sinnvoll, wenn der Arbeitsvertrag so ist, dass die Anzahl der Urlaubstage in Abh. von der Teilzeitbeschäftigung berechnet wurden. Fehltage entsprechen Vollzeitarbeitstagen. Jeder ganze Fehltag ist in Stunden nur so viel Wert wie die Regelarbeitszeit des betreffenden Wochentags. Wenn der Mitarbeiter einen ganzen Tag Urlaub nimmt, entspricht das der Regelarbeitszeit des betreffenden Wochentags in Stunden, umgerechnet in Vollzeitarbeitstage. Beispiel bei Vollzeitarbeitstag 8 Stunden: Wenn der Mitarbeiter Freitags nur 4 Stunden Regelarbeitszeit hat und den ganzen Freitag Urlaub haben will, wird nur ein halber Tag Urlaub von seinem Urlaubskontingent abgezogen.