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Urlaubsanspruch der Mitarbeiter
Im Menüpunkt Beschäftigungszeiträume eines ausgewählten Mitarbeiters können Sie den Urlaubsanspruch eintragen. Ganz grundsätzlich bilden Sie in ZEP die Vereinbarungen über die Arbeitszeiten (Regelarbeitszeit) und die Urlaubszeiten Ihrer Mitarbeiter so ab, wie es in den entsprechenden Arbeitsverträgen festgelegt ist. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Urlaubsanspruch einzutragen: Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum oder Urlaubsanspruch pro Jahr. Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum Urlaubsanspruch pro Jahr |
Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum
Diese Angabe ist sinnvoll, wenn der Beschäftigungszeitraum durch ein Austrittsdatum befristet ist und dieser Zeitraum weniger als ein Jahr umfasst. Sie können können beliebig Beschäftigungszeiträume mit einem jeweiligen Urlaub in diesem Zeitraum anlegen. |
Voreinstellung Urlaubstage / Fehltage
Diese Einstellung ist in erster Linie relevant bei Teilzeitkräften: •entsprechen Kalendertagen einstellen, wenn der Arbeitsvertrag eines Teilzeitmitarbeiters gleich viel Arbeitstage wie beim Vollzeitmitarbeiter vorsieht und Sie deshalb einen durchschnittlichen Wert pro Tag als Regelarbeitszeit eintragen. Fehltage entsprechen Kalendertagen. Jeder ganze Fehltag hat den gleichen Wert. Jeder ganze Urlaubstag bedeutet einen Tag Abzug vom Urlaubskontingent. •umrechnen gemäß Regelarbeitszeit/Vollzeit einstellen wenn der Arbeitsvertrag so ist, dass die Anzahl der Urlaubstage in Abh. von der Teilzeitbeschäftigung berechnet wurden. Fehltage entsprechen Vollzeitarbeitstagen. Jeder ganze Fehltag ist in Stunden nur so viel Wert wie die Regelarbeitszeit des betreffenden Wochentags. Wenn der Mitarbeiter einen ganzen Tag Urlaub nimmt, entspricht das der Regelarbeitszeit des betreffenden Wochentags in Stunden, umgerechnet in Vollzeitarbeitstage. Beispiel bei Vollzeitarbeitstag 8 Stunden: Wenn der Mitarbeiter Freitags nur 4 Stunden Regelarbeitszeit hat und den ganzen Freitag Urlaub haben will, wird nur ein halber Tag Urlaub von seinem Urlaubskontingent abgezogen. Bei Vollzeitmitarbeitern, die täglich die gleiche Regelarbeitszeit haben, macht diese Einstellung keinen Unterschied. Ausnahme: Wenn Vollzeitmitarbeiter unterschiedlich viele Stunden Regelarbeitszeit an den verschiedenen Wochentagen haben, und wenn für die kürzeren Tage weniger Urlaub eingesetzt werden soll, als für die längeren Arbeitstage, können Sie die Einstellung rechnen gemäß Regelarbeitszeit/Vollzeit auch für Vollzeitmitarbeiter in Betracht ziehen. Hinweis: wenn sich diese Einstellung bei einem Mitarbeiter ändert, wenn also ein Urlaubstag auf einmal mehr oder weniger Wert ist, weil der Arbeitsvertrag sich geändert hat, wird ZEP die Urlaubsansprüche / Resturlaube NICHT automatisch umrechnen. Man muss die Änderung mit dem Mitarbeiter vereinbaren, die neuen Urlaubsansprüche eintragen und ggf. manuell einen Abgleich eintragen. Für (freie) Mitarbeiter mit Regelarbeitszeit 0 ist nur die Einstellung entsprechen Kalendertag geeignet. Und umgekehrt: Mit der Einstellung umrechnen gemäß Regelarbeitszeit/Vollzeit ist es nicht mehr sinnvoll, Arbeitstage mit Regelarbeitszeit 0 zu definieren. |
Urlaubsanspruch pro Jahr
Geben Sie den vertraglich geregelten jährlichen Urlaubsanspruch des Mitarbeiters hier ein. Bitte beachten Sie: Beispiel: Ein Mitarbeiter hat einen Beschäftigungsbegin zum 1.8.2020 und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. ZEP berechnet jetzt anteilig für die Monate August- Dezember (bzw. bis zu dem Monat, der lt. Einstellung in Administration>Einstellungen>Überstunden, Fehlzeiten und Urlaub das Geschäftsjahr beendet) Wenn Sie unter Administration>Einstellungen angegeben haben, dass der Urlaubsanspruch immer zu einem bestimmten Datum zugeordnet wird, können Sie das Datum taggenau festlegen. Urlaubsanspruch für Mitarbeiter, die Teilzeit arbeiten Beispiele für Urlaubsanspruch 30 Tage pro Jahr: •Regelarbeitszeit an 5 Tagen/Woche •Regelarbeitszeit an 3 Tagen/Woche •Regelarbeitszeit an 4 Tagen/Woche Urlaubsanspruch für Mitarbeiter, die unterschiedliche Regelarbeitszeiten haben |