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Rechnungspositionen
Sie müssen bei jeder Rechnungsposition ein Erlöskonto angeben: Angeboten werden alle Erlöskonten, die Sie für einen definierten Steuersatz angelegt haben. Diese Auswahl richtet sich nach dem Kunden des Projekts (bzw. dessen „Kennung für das Land“).
Wenn Sie das Modul Export für die Buchhaltung neu einsetzen, müssen Sie folgendes beachten:
•Ihre geplanten und freigegebenen Rechnungspositionen werden durch das neue Modul erst einmal unvollständig, was durch den roten Bleistift angezeigt wird. Sobald Sie bei den Kunden die korrekte Landkennung eingetragen haben und die benötigten Erlöskonten erfasst haben, müssen Sie die „roten“ Rechnungspositionen aufrufen, das Erlöskonto prüfen (i.A. wird Ihnen ein passendes Erlöskonto vorbelegt) und wieder speichern. Erst danach können Sie auch diese Rechnungspositionen abrechnen.
•Rechnungen, die bereits vor Einführung des Moduls „Export für Buchhaltung“ abgerechnet wurden, werden nicht geändert, sie enthalten keine Erlöskonten-Zuordnung und sind auch nicht exportierbar.
•"Export für Buchhaltung>Rechnungen exportieren" ist nur für solche Zeiträume möglich, die ausschließlich solche Rechnungen enthalten, die erst nach Einführung des Moduls „Export für Buchhaltung“, d.h. inkl. Zuordnung eines Erlöskontos, abgerechnet wurden.
Standarderlöskonto im Projekt einstellen
Im Projekt unter Daten&Plan>Kunde&Abrechnung gibt es das Feld Vorbelegung Erlöskonto. Es werden alle Erlöskonten aus den Stammdaten angeboten, die zu der eingestellten MwSt und der Länderkennung des Kunden passen. Bitte beachten Sie, bei Projekten mit Abrechnung am mehrere Kunden, haben Sie hier nur die Einstellung für den primären Kunden. Wenn Sie für dieses Projekt Rechnungspositionen anlegen, wird dieses Konto vorbelegt. |
Beim Abrechnen wird zu jeder Rechnungsposition geprüft, welche Steuersätze und welche Erlöskonten beteiligt sein werden. Das ist mindestens die MwSt. des Kunden, im Fall der Einstellung "Belege mit erfasster Vorsteuer weiterfakturieren=Ja" kommen u.U. weitere Steuersätze dazu. Es wird geprüft, ob für jeden solchen Steuersatz ein Erlöskonto zugeordnet ist. Falls ein Erlöskonto fehlt, wird eine entsprechende Meldung angezeigt und nicht abgerechnet. Der Zustand einer Rechnung ist und bleibt fix. Genau dieser Zustand gilt später für den Rechnungs-Export. Das heißt u.a.: Die Erlöskonto-Nummern, die zum Zeitpunkt der Abrechnung zu den Rechnungspositionen zugeordnet sind, gelten später immer bei einem Rechnungen-Export. Das gilt auch dann, wenn Sie nachträglich Landeskennung oder MwSt. des Kunden oder der Erlöskonten ändern. Eine Erlöskonto-Nummer in einer Rechnung bleibt auch dann erhalten, wenn Sie das Erlöskonto nachträglich löschen. |