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ab ZEP Compact Reisekostenabrechnung
Berechnungsverfahren der Verpflegungsmehraufwendungen
Sie haben die Wahl: Deutschland: Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen: BMF Schreiben zur Reform des Reisekostenrechts 2020 BMF Schreiben zu Auslandspauschalen ab 2023 Österreich Kalendertag-Regelung (Für die Berechnung des Tagesgelds wird jeweils ein Kalendertag zu Grunde gelegt) bzw. Österreich 24-Stunden-Regelung (Für die Berechnung des Tagesgelds wird ab "Reisebeginn" in 24-Stunden Intervallen gerechnet.) Unter "Reisekosten-Tagesgeld" geben Sie das für den Ort gültige pauschale Tagesgeld an. Außerdem haben Sie für jeden Ort die Wahl zwischen Zwölftelregelung und Drittelregelung: • Zwölftelregelung: •Regelung nach Kollektivvertrag für Eisen- und Metallindustrie: •Drittelregelung: Bitte beachten Sie: Wenn Sie an einem Tag auch das Frühstück bzw. Mittag- oder Abendessen bezahlt bekommen haben, können Sie einen Abzug von den Verpflegungsmehraufwendungen vornehmen. Diese ist je nach Ort prozentual vorgegeben. Die Angabe, ob eine Mahlzeit bezahlt wurde, erfolgt unter Mein ZEP>Projektzeiten für den jeweiligen Tag mit dem Symbol . Mehr Info zu Verpflegungsmehraufwendungen in ZEP: Wo sehe ich die berechneten Verpflegungsmehraufwendungen? Verpflegungsmehraufwendungen werden bei der Kostenabrechnung des Mitarbeiters ausgewiesen und werden als interne Projektkosten in den Ertragsauswertungen berücksichtigt. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Verpflegungsmehraufwendungen in einem Projekt weiterzuverrechnen. Das können Sie je Projekt einstellen. Der ermittelte Betrag wird dann in der Projektabrechnung und in den Ertragsauswertungen berücksichtigt. Wann entstehen Verpflegungsmehraufwendungen? Verpflegungsmehraufwendungen entstehen, wenn ein Mitarbeiter Projektzeiten an einem Arbeitsort, der nicht der "erste Tätigkeitsstätte"-Arbeitsort ist, bucht. ZEP ermittelt die Zeit, die der Mitarbeiter unterwegs war, inkl. Pausen. Am besten geht das, wenn der Mitarbeiter jede Reise mit einer "hin"-Buchung beginnt und mit einer "rück"-Buchung abschließt. (Wenn Sie die Anweisung haben, dass die eigentliche Reisezeit keine Arbeitszeit ist, kann die hin- und Rückreise auch nur zu einem Zeitpunkt, also mit der Dauer "0" gebucht werden, so dass damit lediglich der Beginn und das Ende der Reise eindeutig gesetzt sind) Woher kommen die Zahlen für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen? In den "Stammdaten Orte" werden die landesspezifischen Parameter je Ort angegeben. Zu einer Abwesenheit eines Mitarbeiters pro Kalendertag werden die Verpflegungsmehraufwendungen aus der Dauer der Abwesenheit und den Parametern des Arbeitsortes ermittelt. Wochenende: Unter folgenden Voraussetzungen werden für nicht bebuchte Zwischentage (z.B. Samstag und Sonntag) Verpflegungsmehraufwendungen berechnet: •Die letzte Buchung eines Tages (z.B. Freitag) ist eine Auswärtstätigkeit (Ort ist nicht Standard) und ist keine Rückreise. •Es folgen nicht mehr als drei Tage ohne Zeitbuchung (z.B. Samstag, Sonntag und Feiertag). •Die erste Buchung (z.B. am Montag) ist am gleichen Ort wie die letzte Buchung (am Freitag) und sie ist keine Hinreise. •Die Zwischentage werden mit 24 Stunden Abwesenheit angerechnet. •Bitte beachten Sie: wenn Sie die Österreich 24-Stunden-Regelung eingestellt haben, müssen Sie für Samstag und Sonntag jeweils eine weiter-Reisezeit mit der Dauer "0" erfassen, sonst werden die Wochenenden nicht in der Berechnung berücksichtigt. Fall: Verpflegungsmehraufwand für Wochenende abrechnen Damit wird in ZEP berücksichtigt, dass ein Mitarbeiter steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen erhalten kann, wenn er über das Wochenende an seinem auswärtigen Arbeitsort bleibt, auch wenn er an den Wochenend-Tagen nicht gearbeitet hat. Wenn die Freitags- und Montags-Arbeit auf ein Projekt gebucht ist, das laut Projektplanung die Verpflegungsmehraufwendungen an den Kunden weiterverrechnet, dann werden selbstverständlich auch diese Wochenend-Verpflegungsmehraufwendungen in der Projektabrechnung berücksichtigt. Fall: Wochenende ohne Verpflegungsmehraufwand abrechnen Um zu verhindern, dass für das Wochenende Verpflegungsmehraufwendungen angerechnet werden, buchen Sie am Freitag eine Rückreise. (Beispiel: ein Mitarbeiter könnte übers Wochenende auch wieder zurückreisen, möchte aber das Wochenende privat an dem auswärtigem Arbeitsort bleiben, dementsprechend soll er für diese Zeit auch keine Verpflegungsmehraufwendungen erhalten, dann bucht er am Freitag eine "Rückreise" mit der Zeit "0" und am Montag dann wieder eine "Hinreise" mit der Zeit "0". Für dieses Wochenende werden dem Mitarbeiter dann auch keine Verpflegungsmehraufwendungen angerechnet.) Fall: Reise über mehrere Orte Wenn eine Reise über mehrere Orte führte, ist der zuletzt besuchte Ort eines Kalendertages für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen entscheidend. Ausnahme: Wenn Sie am gleichen Tag sowohl Auslands- als auch Inlands-Orte besucht haben, ist der letzte Auslandsort entscheidend. ZEP erkennt Inlandsorte daran, dass das Wort "Inland" in der Ortsbezeichnung steht. Fall: zwei getrennte Reisen an einem Kalendertag Auch bei zwei Reisen am gleichen Tag müssen die Abwesenheitszeiten in Summe für diesen Kalendertag betrachtet werden. Auch hier gilt der zuletzt besuchte Ort, ggf. der zuletzt besuchte Auslandsort. Fall: Reisen über Mitternacht Sie erfassen immer bezogen auf den Kalendertag, d.h. eine Reise über Mitternacht hinweg wird in zwei Teilen eingegeben. Beim ersten Teil „bis 24 Uhr“ muss der bis dahin erreichte Ort angegeben werden (egal ob Flug oder Bahn oder Auto). Beim zweiten Teil (Folgetag ab 0 Uhr) wird der Zielort angegeben. Achten Sie darauf, dass die Reise insgesamt mit genau einer Hinreise beginnt und genau einer Rückreise endet. Die Reisezeiten dazwischen müssen Weiterreisen sein. Mitternachtsregel: Die Mitternachtsregel bedeutet, dass die Abwesenheiten von 2 Kalendertagen zusammengezogen werden dürfen, um ggf. Verpflegungsmehraufwendungen zu erhalten. Dieses darf jedoch nur dann erfolgen, wenn es keine Übernachtung gab. Die Mitternachtsregel wird angewendet, wenn •die Reise nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr beendet wurde und •es keine Übernachtung gab ( Übernachtung entsprechend Ihren Einstellungen in "Übernachtungszeit erkennen") |
Fristprüfung für steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen
Stellen Sie hier ein, ob sich die Fristprüfung für den steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen auf das selbe Projekt oder auf den selben Kunden beziehen soll. Fristprüfung für steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen : •Es wird ermittelt, ab welchem Datum der MA mehr als zwei Tage pro Woche auf das gleiche Projekt auf den gleichen Arbeitsort gebucht hat. •Es wird ermittelt, seit welchem Datum der MA mehr als zwei Tage pro Woche auf Projekte des gleichen Kunden auf den gleichen Arbeitsort gebucht hat. Wenn das, abzüglich Fehlzeiten, mehr als 3 Monate sind und es keine 4-wöchige Unterbrechung gegeben hat wird in der Kostenabrechnung des Mitarbeiters ein entsprechender Hinweis ausgeben. |
Diese Einstellung beeinflusst die Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen für den Fall, dass ein Mitarbeiter über Nacht reist. Wenn Sie hier "Nein" angeben, wird ZEP keine Übernachtungszeit erkennen, d.h. es wird nie eine Übernachtung für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt, da es ja lt. Definition keine gibt. Dies hat Auswirkung für An- und Abreisetage mit Unterschreitung der Mindestabwesenheit: hier berechnet ZEP demnach nie VMA. Wenn Sie hier "Ja" angeben, wendet ZEP Ihre Definition für Übernachtungen an. Geben Sie an, in welchem zeitlichen Rahmen eine nicht bebuchte Zeitspanne liegen muss, damit ZEP eine Übernachtung erkennt. Geben Sie die Übernachtungszeit in Stunden mindestens an. Für den zeitlichen Rahmen tragen Sie den Übernachtungszeit Beginn am Abend (muss größer als 12.00 sein) und das Übernachtungszeit Ende am Morgen (muss kleiner als 12.00 sein) ein. Die Übernachtungszeit in Stunden mindestens darf nicht größer sein als Beginn bis Ende. (Sie können auch "0" eintragen, dann wird immer eine Übernachtung anerkannt, auch wenn es keine "Pause" gab. Dies bedeutet für An- und Abreisetag mit Unterschreitung der Mindestabwesenheitszeit: ZEP berechnet immer VMA) D.h. eine Übernachtung wird immer dann angenommen, wenn eine Reise vorliegt, d.h. der Ort der Zeitbuchungen z. B. nicht die „erste Tätigkeitsstätte“ ist |
Wenn ein Mitarbeiter einen Tag auf verschiedene Projekte gebucht hat
Wenn im Rahmen einer Auswärtstätigkeit der Mitarbeiter Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) anfallen, können Sie in den Reiseeinstellungen eines Projekts angegeben, ob VMA abgerechnet werden sollen. •die VMA des Tages auf alle Projekte anteilig verteilen oder •nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten. VMA des Tages auf alle Projekte anteilig verteilen d.h. die VMA des Tages auf alle betreffenden Projekte anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen Der Ausgangspunkt ist die Berechnung der VMA aus Mitarbeitersicht, d.h. alle Zeitbuchungen auf alle Projekte. Daraus ermittelt sich die für diesen Tag geltende Pauschale, also z.B. „mehr als 8 Stunden“ oder „mind. 24 Stunden“ (Administration>Stammdaten>Orte). Das bedeutet: oder Sie geben an, die VMA der Projekte verschiedener Kunden getrennt betrachten d.h. die VMA des Tages nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten. Wenn Sie diese Option gewählt haben, können Sie weiter angeben, wie die VMA an das Projekt abgerechnet werden sollen. Siehe auch i-Punkt "Für die Abrechnung der VMA eines Projekts" Hinweis: Wenn ein Projekt mehrere Kunden hat: •Mit der Einstellung "VMA des Tages auf alle Projekte anteilig verteilen" sind alle Kunden des Projekts gleichberechtigt. Auf den Abrechnungen steht bei jedem Kunden immer der gleiche vollständige VMA-Betrag. •Mit der Einstellung "nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten." werden nur Projekte betrachtet, bei denen der Kunde PRIMÄR ist. Das hat zur Folge, dass auf einer Abrechnung an einen Sekundärkunden die VMA nicht berücksichtigt werden, sondern nur beim Primärkunden. |
Wenn Sie die Option "nur auf Projekte des gleichen Kunden anteilig je nach Anzahl Stunden verteilen; Projekte verschiedener Kunden jeweils für sich betrachten." gewählt haben, können Sie für die Abrechnung der VMA eines Projekts folgende Optionen wählen: •alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln; sie unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projektes nicht. oder •nur mit "Ort nicht projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln. Mit "Ort projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts. oder •alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts. Bitte beachten Sie: |
Beispiele für die Weiterberechnung der VMA an Projekte/Kunden
•Einstellung: "auf alle Projekte anteilig verteilen"
•Reiseeinstellung bei beiden Projekten: Verpflegungsmehraufwendungen: "für alle Arbeitszeiten abrechnen": •Auf Projekt A werden von einem Mitarbeiter an einem Tag 7 Stunden erfasst, auf Projekt B werden 3 Stunden erfasst. •Reiseeinstellung bei Projekt A: Verpflegungsmehraufwendungen: "für alle Arbeitszeiten abrechnen" und •Mitarbeiter bucht auf Projekt A 8 Stunden fakturierbar und auf Projekt B 8 Stunden nicht fakturierbar: |
•Einstellung: "Projekte verschiedener Kunden getrennt betrachten"
- und Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln, also keine Unterbrechung der Abwesenheitszeit. d.h. alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden werden wie eine Pause behandeln; sie unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projektes nicht. Beispiel: Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht: 08.00 - 09.00 Uhr Projekt A VMA Projekt A: 8.00 - 18.00 Uhr = "mehr als 8 Stunden-Pauschale"; Arbeitszeit 5 Stunden - und mit "Ort nicht projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln, also keine Unterbrechung der Abwesenheitszeit; mit "Ort projektrelevant" gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden unterbrechen die Abwesenheitszeit eines Projekts. nur mit „Ort nicht projektrelevant“ gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden wie Pause behandeln. Mit „Ort projektrelevant“ gebuchte Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts. Beispiel 1: Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht, jede Zeitbuchung war "Ort projektrelevant": 08.00 - 09.00 Uhr Projekt A VMA Projekt A: 8.00 - 9.00 Uhr + 10.00 - 11.00 Uhr + 12.00 - 13.00 Uhr + 14.00 - 15.00 Uhr + 16.00 - 17.00 Uhr Beispiel 2: Es werden abwechselnd je 1 Stunde auf Projekt A und Projekt B gebucht, jede Zeitbuchung auf Projekt A war "Ort projektrelevant" (*), auf Projekt B "Ort nicht projektrelevant": 08.00 - 09.00 Uhr Projekt A* VMA Projekt A: 8.00 - 18.00 Uhr = "mehr als 8 Stunden-Pauschale"; Arbeitszeit 5 Stunden - und Zeiten auf Projekte anderer Kunden unterbrechen die Abwesenheit eines Projekts d.h. alle Zeiten auf Projekte anderer Kunden und die Pausen drum herum zählen nicht zur Abwesenheitszeit des einen Projekts, sondern unterbrechen die Abwesenheitszeit des einen Projekts. Bucht ein Mitarbeiter an einem Tag auf zwei verschiedene Projekte verschiedener Kunden, wird jedes Projekt für sich betrachtet, die Zeiten auf das jeweils andere Projekt werden immer als Pause betrachtet. 08.00 - 09.00 Uhr Projekt A VMA Projekt A: 8.00 - 9.00 Uhr + 10.00 - 11.00 Uhr + 12.00 - 13.00 Uhr + 14.00 - 15.00 Uhr + 16.00 - 17.00 Uhr |
Sie können hier optional einstellen, ob in der Kostenabrechnung des Mitarbeiters alle Start- und Zielorte angezeigt werden sollen. Beispiel: Wenn Sie diese Einstellung aktivieren ("Ja"), dann werden der Start- und Zielort jeder Zeitbuchung mit der Reisetätigkeit angezeigt: Wenn Sie diese Einstellung nicht aktivieren ("Nein"), dann werden nur der zuerst gebuchte Start und der zuletzt gebucht Zielort der nicht mit dem Startort identisch ist, angezeigt: Diese Einstellung könnte evtl. (wie in diesem Beispiel) zu Missverständnissen führen. |
Beispiele und Tipps für Reisezeiterfassung und Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen
Verpflegungsmehraufwendungen werden in ZEP automatisch berechnet, wenn der Arbeitsort nicht "erste Tätigkeitsstätte" ist.
Anreise-/Abreise-Regelung ohne Mindestabwesenheitszeit
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